Behandlung wieder nur mit E-Card: Stecken am Quartalsbeginn


Mit Auslaufen der Coronasonderregelung muss wieder verpflichtend die E-Card gesteckt werden. Das gilt natürlich auch für die Med.Bestellung per Mail. Nach Stecken der E-Card erhalten wir einen zeitlich begrenzten Zugriff auf Ihre Elga (elektronische Gesundheitsakte ), auch die Abrechung mit der Krankenkasse ist nur nach Stecken der E-Card  möglich. Wenn Sie am Quartalsbeginn in die Ordination kommen, können wir wie in den letzten Monaten das Service der E- Rezepte auf Bestellung weiter anbieten. Ist die Zugriffsberechtigung abgelaufen,  ist das leider nicht mehr möglich.   Bitte vergessen Sie nicht auf Ihre persönlichen Kontrollen in der Ordination.